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Mac's kleines Lexikon von S wie Schwippschwager bis D wie Der Frühling Der Numerus Clausus |
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oder... Von der Problematik, als
intellektuell bedürftiger Karrierist zu akademischen Ehren zu kommen Student
zu werden ist nicht schwer, Student zu sein dagegen sehr... HALT! Diese
Binsenweisheit potentieller Akademiker wurde vor einiger Zeit durch eine
verfassungswidrige Einschränkung der Berufsfreiheit obsolet. Während der
zweite Teil der Redewendung natürlich nach wie vor volle Gültigkeit hat –
Millionen Leidensgenossen werden das gerne bestätigen – trifft das für den
ersten leider nur noch in Ansätzen zu. Um ein Studium nach Wahl beginnen zu können,
muss meist ein gewaltiges Hindernis überwunden werden. Diese Hürde ist ein
menschenunwürdiges Edikt namens NC – Nicht
Classifiziert. Es besagt, dass nur
Schüler mit Prädikatsabitur zu den anspruchsvollen Studiengängen zugelassen
werden. Wie ungerecht eine derartig willkürliche Auslese ist, möchte ich anhand eines autobiographischen Beispiels illustrieren: Mein Abitur habe ich nur bestanden,
weil ich meine Schwester Tina während der großen Pausen regelmäßig leicht
bekleidet ins Lehrerzimmer beordert und die begeisterten Oberstudienräte
anschließend vor die Wahl „Abi oder Polaroid” gestellt habe. Da die
Leistungsfähigkeit kleiner Schwestern jedoch limitiert ist, wurde durch diese
Maßnahme lediglich die Mindestpunktzahl zum Erwerb der Allgemeinen
Hochschulreife gewährleistet – für einen Studiengang mit Niveau leider zu
wenig. Somit war der weitere Lebensweg eigentlich schon vorprogrammiert: Sozialpädagogik
>
Pommesbude >
Strick. Zum
Glück existiert jedoch kaum eine Regel ohne Ausnahme, so auch hier. Sofern die
erreichte Abinote bei der ZVS nur ein bedauerndes Kopfschütteln auslöst, gibt
es nämlich noch die Wartezeiten. Für eine Vielzahl von Tatbeständen werden
nach einem komplizierten Schlüssel Boni auf die Zensur angerechnet. Zu nennen
sind hier vor allem Ausbildung, Zivil- bzw. Wehrdienst, Kindererziehung,
Justizvollzug, Ohnmacht, Tod, Wattwanderung, Pflege von Verwandten des 1. bis
16. Grades, Übelkeit und Legasthenie. Wenn
also z.B. ein straffällig gewordener Zivildienstleistender während seines
Urlaubs an der Nordsee beim Erlernen des Alphabets ertrinkt, erwirbt er mit
sofortiger Wirkung den unwiderruflichen Anspruch auf einen Studienplatz in
Meeresbiologie und Kriminologie, sofern seine Abinote nicht unter der
durchschnittlichen Examensnote aller Theologen des Jahrgangs 1953 an der Kieler
Uni gelegen hat. Zusätzlich
wird die gesamte Zeit seit Schulabschluss als Wartezeit gewertet, was zu der
bekannten Renterschwemme an den deutschen Unis geführt hat. Das betrifft auch
mich, der ich kurz nach dem 2. Weltkrieg mein Abitur mit 5,8 bestanden habe und
nun endlich afrikanische Philologie studieren kann. Mein Berufsziel ist somit
klar definiert: Bundeskanzler. Im Ernst, wenn Physiker und Fliesenleger
Bundesminister werden können, dürfte das Kanzleramt kaum eine nennenswerte
Herausforderung für einen mittelalterlichen Philologie-Studenten mit überdurchschnittlicher
Ausdauer darstellen. Leider
scheinen jedoch viele Professoren zu ahnen, dass ihre Schützlinge auf derart
zweifelhaften Pfaden zu akademischen Ehren kommen möchten, und versuchen daher,
diese Entwicklung mit allen verfügbaren Mitteln zu verhindern. Zumindest lassen
die Durchfallquoten in einzelnen Studiengängen an der Kölner Uni vermuten, dass
man beschlossen hat, einzelnen Lehrstühlen bei besonderen Verdiensten (Quote >
50%) den ehrenvollen Titel „Exmatrikulationsamt” zu verleihen. Der
Versuch, auf unehrlichen Wegen zum Studienabschluss zu kommen, ist also von
vornherein zum Scheitern verurteilt. Unsere Professoren merken alles und zögern
nicht, ihre pädagogische Allmacht zum Wohle der akademischen Reputation unserer
Nation kompromisslos einzusetzen. Damit ist sichergestellt, dass wirklich nur
die geistige Elite hochherrschaftliche Titel, wie „Dipl.” o.ä. ihr eigen
nennen darf. Allen anderen sei dringend angeraten, den demütigenden Weg zur
Fachhochschule anzutreten... |